Donnerstag, 21. März 2019

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Demokratie lebt von den Bürgerinnen und Bürgern. Auch bei uns.



Windkraft, Umgehungsstraßen, Neubaugebiete. Das sind beispielhaft nur drei Themenkreise, mit denen sich Gemeinderäte in Rheinhessen in den letzten Jahren befasst haben. Und es sind drei Themengebiete, zu denen auch immer Bürger etwas zu sagen hatten. Meist erst dann, wenn Entscheidungen dazu bereits gefallen und Fronten bereits verhärtet waren.
Man kann zu den Diskussionen um einzelne Themen stehen wie man will, es wird jedoch zunehmend deutlich, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Heft des Handelns zwischen zwei Wahlterminen bedingungslos in die Hand derer zu legen, die sich ihnen zur Wahl angeboten haben, tendenziell abnimmt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich direkt an Entscheidungen beteiligen, von denen sie betroffen sind. Aktive Bürgerinnen und Bürger geben sich vermehrt nicht mehr mit dem zufrieden, was sie vorfinden. Sie wollen mitreden, gehört werden und aus ihrer Sicht Aspekte und Argumente in den Entscheidungsfindungsprozessen aufzeigen.
Das ist nicht für jeden gestandenen Kommunalpolitiker eine einfache und willkommene Situation, und natürlich trifft ein Gemeinderat immer wieder Entscheidungen, die nicht allen Interessen von Betroffenen gerecht werden. Im Zweifel steht ein allgemeiner Nutzen vor Einzelinteressen. Auf dem Weg dorthin muss aber Gelegenheit gegeben werden Bedenken zu äußern, und es müssen alle Argumente und Beweggründe offen aufgezeigt werden, die am Ende zur Entscheidung führen. Dabei reicht es nicht, auf die formalen Beteiligungsverfahren, wie z.B. die Offenlegung von Bebauungsplänen, zu verweisen. Bürgerbeteiligung, wie wir sie verstehen, ist nicht das passive Einhalten von Formularien in der Hoffnung, dass keine Einwände kommen, sondern das aktive Einholen von Bürgermeinungen. Im Zweifel ist es das aktive Einholen von Gegenargumenten zur eigenen Position. Den daraus entstehenden Konflikt müssen ein Rat und eine Verwaltung aushalten. Bürgerbeteiligung ist also nach unserem Verständnis keine Holschuld des Bürgers gegenüber der Gemeinde, sondern eine Bringschuld der Gemeinde gegenüber dem Bürger.
Bürgerbeteiligung in einer solchen Form wäre neu in Gau-Odernheim. Wir wissen das, und das ist einer der Punkte, in dem wir uns von unseren Mitbewerbern abheben. Konkret führt uns das zu folgenden Forderungen:

  • frühzeitige Information über Vorhaben und Projekte
  • aktive Aufforderung der Bürger zur Beteiligung, Beteiligungskonzepte für große Vorhaben
  • Einbeziehen der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in die Entscheidungsfindung
  • wo immer möglich, öffentliche Behandlung und Diskussion der Themen. Nichtöffentlichkeit nur dort, wo das unumgänglich ist.
  • transparente und nachvollziehbare Offenlegung der Beweggründe und Argumente, die zu einer Entscheidung führen